Der König der Trakehner: Gribaldi

Neumünster – Die Nachricht sorgte für Stolz und Freude in der Trakehner Züchterfamilie: Der Trakehner Elite Hengst Gribaldi von Kostolany aus der Gondola xx von Ibikus führt die Welt-Zuchtrangliste Dressur der World Breeding Association for Sporthorses (WBFSH) an. Mit 29,497 Punkten ziert der Trakehner
Hengst aus der Zucht von Marika Werner die Position eins der Vererber-Rangliste 2014 noch vor De Niro (25,253), Florestan I und Donnerhall an.
Der im Februar 2010 plötzlich und viel zu früh verstorbene Gribaldi hat gewaltige Vererberqualitäten entfaltet, sowohl innerhalb der Trakehner Zucht, als auch in anderen Warmblutzuchten. Prominente Beispiele dafür sind der niederländisch gebrannte Hengst Totilas, der weit über die Pferdewelt hinaus immer und immer wieder verzaubert und auch sein Sohn Unee BB, der im Nürnberger Burg-Pokal begeisterte und inzwischen mit Jessica von Bredow-Werndl im Sattel zum deutschen Championatskader zählt. Seine Tochter Girasol begeistert seine Besitzerin Nadine Capellmann und die Dressurszene. Gribaldi stellt Siegerhengste, Prämien- und Staatsprämienstuten und vererbte verlässlich
Bewegungsdynamik und Rittigkeit.
Der König der Vererber-Rangliste Dressur kam 1993 bei Züchterin Marika Werner in Mittenaar bei Gießen zur Welt und wurde bei Otto Langels in Haemelschenburg bei Hameln aufgezogen. Also dort, wo sein charakterstarker Vater Kostolany ebenfalls zuhause war. 1995 wurde Gribaldi Sieger seines Körjahrganges und vom Niederländer Joop van Uytert erworben. Knapp ein Jahr später folgte die Anerkennung des schwarzbraunen Beau durch den niederländischen Verband KWPN und wenig später die sportliche Ausbildung unter Edward Gal. Beide starteten unter anderem im Weltcup- Finale in Las Vegas.

Viele gekörte Söhne von denen u.a. die Trakehner wie All Inclusive, Hoftänzer, Hofrat, Painted Black oder Diestelzar und Easy Game S gehen, stellen dem Vater ein glänzendes Zeugnis aus. Der Elite Hengst Gribaldi stellt sporterfolgreiche Nachkommen, die insgesamt über 1 Million Euro an Preisgeldern gewonnen
haben. Kaum ein Trakehner Hengst hat in den vergangenen Jahrzehnten eine ähnliche Bedeutung entwickeln können. Viel zu früh verstarb Gribaldi am 14. Februar 2010 aufgrund einer Aortenruptur, der auch tierärztliche Kunst keinen
Einhalt gebieten konnte. Über seine Söhne und Töchter hinterlässt die Nummer 1 der Zuchtweltrangliste seine Spuren nachdrücklich und zum Segen und Nutzen der Pferdezüchter in nahezu allen europäischen Warmblutzuchtgebieten.

Hessischer Verwaltungsgerichtshof entschied zugunsten der Stadt Bad Sooden-Allendorf

Pferdesteuer-Urteil: FN kämpft weiter

Warendorf (fn-press). Der Hessische Gerichtshof in Kassel kam zu dem Ergebnis, dass die Satzung der nordhessischen Stadt Bad Sooden-Allendorf zur Einführung der Pferdesteuer nicht gegen geltendes Recht verstößt. Gestern gab das Gericht bekannt, dass die Anträge von zehn Pferdehaltern in einem sogenannten Normenkontrollverfahren abgelehnt wurden.

Zehn Pferdehalter (Reitverein, Pferdebetrieb, Turnier- und Freizeitreiter, Besitzer eines Therapie-, Holzrücke- und Gnadenbrotpferdes sowie ein Züchter) aus Bad Sooden-Allendorf hatten gemeinschaftlich mit Unterstützung der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN) den Hessischen Verwaltungsgerichtshof angerufen, um die Rechtmäßigkeit der Satzung zur Einführung der Pferdesteuer in ihrer Stadt überprüfen zu lassen. Vor genau zwei Jahren hatte Bad Sooden-Allendorf diese Satzung beschlossen, die Steuerbescheide in Höhe von 200 Euro pro Pferd und Jahr aber bis zum Gerichtsurteil ausgesetzt.

Der Hessische Gerichtshof hält die Pferdesteuer grundsätzlich für gesetzeskonform. Allerdings werden all jene Pferdehalter von der Steuer ausgenommen, deren Pferde „nachweislich zum Haupterwerb im Rahmen der Berufsausübung“ eingesetzt werden. Steuerpflichtig hingegen ist „das Halten und Benutzen von Pferden zur Freizeitgestaltung“, so der Satzungstext. Auch wer „ein Pferd gegen Entgelt zur Benutzung durch einen Dritten“ hält, muss die Abgabe entrichten. Damit sind Schulpferde für den Reitunterricht im Verein oder Pferdebetrieb erfasst.

Mit großer Enttäuschung reagierte die Deutsche Reiterliche Vereinigung auf die Entscheidung des Hessischen Gerichtshofs. Generalsekretär Soenke Lauterbach erklärte: „Wir hatten darauf gehofft, dass das Gericht den Argumenten gegen die Pferdesteuer folgt. Leider ist dies nicht der Fall. Wir geben den Kampf gegen die Steuer aber nicht auf und werden weiter mit allen Mitteln versuchen, die Kommunalpolitik von der Unsinnigkeit dieser Abgabe zu überzeugen.“ Nun gelte es, die Ausführungen des Gerichts detailliert auszuwerten und über den konkreten Fall in Bad Sooden-Allendorf hinaus Schlüsse für weitere Strategien zu ziehen, so Lauterbach. Die FN wird weitere Rechtsmittel prüfen.