VerwaltungsgerichtshofPferdesteuer ist rechtensBei Reitern sorgt sie für Ärger, doch laut Verwaltungsgerichtshof darf die Pferdesteuer erhoben werden. Die Kasseler Richter wiesen eine Klage von Haltern aus Bad Sooden-Allendorf ab. Eine solche Erhebung sei rechtlich möglich, teilte der Hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Kassel am Mittwoch mit. Pferdehalter seien wirtschaftlich besonders leistungsfähig, argumentierte das Gericht. Das ergebe sich aus dem hohen Aufwand, der bei diesen Tieren nötig sei. Diese wirtschaftliche Leistungsfähigkeit dürfe "mit einer Steuer abgeschöpft werden". Von der Steuer ausgenommen seien nur Menschen, die hauptberuflich mit Pferden ihr Geld verdienten. InformationAktenzeichen5 C 2008/13.NDer Beschluss erging laut Gericht bereits am 8. Dezember. Damit wies der VGH einen Antrag von Pferdehaltern aus Bad Sooden-Allendorf (Werra-Meißner) ab. Die nordhessische Kleinstadt hatte als bundesweit erste Kommune vor zwei Jahren die Pferdesteuer eingeführt. Es geht um einen Betrag von jährlich 200 Euro.