Pferdesteuer-Urteil vor dem Bundesverwaltungsgericht

FN legt Nichtzulassungsbeschwerde ein

Warendorf (fn-press). Der Kampf gegen die Pferdesteuer tritt in die nächste Phase ein. Der Hessische Verwaltungsgerichtshof in Kassel hatte Ende 2014 festgestellt, dass die Satzung der nordhessischen Stadt Bad Sooden-Allendorf zur Einführung der Pferdesteuer nicht gegen geltendes Recht verstößt. Eine Revision wurde nicht zugelassen. Dagegen hat die Deutsche Reiterliche Vereinigung (FN) nun eine „Nichtzulassungsbeschwerde“ beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig eingelegt.

Unterdessen treiben Reiter, Pferdebesitzer, Vereine und Betriebe ihren Widerstand gegen die Abgabe auf kommunaler Ebene energisch voran. Einen Erfolg konnten sie in der nordhessischen Kleinstadt Waldkappel erzielen. Dort sprach sich das Stadtparlament aufgrund der zahlreichen Gegenargumente gegen die Einführung der Abgabe aus. Thomas Ungruhe, Leiter der FN-Abteilung Breitensport, Vereine und Betriebe, motiviert: „Waldkappel zeigt, dass sich der Kampf lohnt. Wir dürfen deshalb nicht den Kopf in den Sand stecken und weitere Gerichtsentscheidungen abwarten, sondern müssen weiterhin alle Kräfte mobilisieren, um die Städte und Gemeinden von der Unsinnigkeit und Unwirtschaftlichkeit der Pferdesteuer zu überzeugen.“

Welchen wirtschaftlichen Wert die Pferdehaltung hat, ergab eine „Konsumausgaben-Studie“ am Beispiel der hessischen Stadt Baunatal. Die Ostphalia Hochschule für angewandte Wissenschaften in Braunschweig/Wolfsburg kam in der  Untersuchung zu dem Ergebnis, dass durch das Pferd knapp 600.000 Euro in Baunatal umgesetzt werden. In diesem Betrag sind nicht nur die Kosten für die Pferdehaltung enthalten, sondern auch alle Ausgaben, die Reiter aus Nachbargemeinden tätigen, deren Pferde in Baunatal stehen (Tanken, Einkaufen, Gastronomie usw.). Wegen der zu befürchtenden wirtschaftlichen Konsequenzen hatten bereits die Industrie- und Handelskammern und der Bund der Steuerzahler die Kommunalpolitiker vor der Einführung der Pferdesteuer gewarnt.