Schlagwort-Archive: Sooden-Allendorf

Pferdesteuer-Urteil vor dem Bundesverwaltungsgericht

FN legt Nichtzulassungsbeschwerde ein

Warendorf (fn-press). Der Kampf gegen die Pferdesteuer tritt in die nächste Phase ein. Der Hessische Verwaltungsgerichtshof in Kassel hatte Ende 2014 festgestellt, dass die Satzung der nordhessischen Stadt Bad Sooden-Allendorf zur Einführung der Pferdesteuer nicht gegen geltendes Recht verstößt. Eine Revision wurde nicht zugelassen. Dagegen hat die Deutsche Reiterliche Vereinigung (FN) nun eine „Nichtzulassungsbeschwerde“ beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig eingelegt.

Unterdessen treiben Reiter, Pferdebesitzer, Vereine und Betriebe ihren Widerstand gegen die Abgabe auf kommunaler Ebene energisch voran. Einen Erfolg konnten sie in der nordhessischen Kleinstadt Waldkappel erzielen. Dort sprach sich das Stadtparlament aufgrund der zahlreichen Gegenargumente gegen die Einführung der Abgabe aus. Thomas Ungruhe, Leiter der FN-Abteilung Breitensport, Vereine und Betriebe, motiviert: „Waldkappel zeigt, dass sich der Kampf lohnt. Wir dürfen deshalb nicht den Kopf in den Sand stecken und weitere Gerichtsentscheidungen abwarten, sondern müssen weiterhin alle Kräfte mobilisieren, um die Städte und Gemeinden von der Unsinnigkeit und Unwirtschaftlichkeit der Pferdesteuer zu überzeugen.“

Welchen wirtschaftlichen Wert die Pferdehaltung hat, ergab eine „Konsumausgaben-Studie“ am Beispiel der hessischen Stadt Baunatal. Die Ostphalia Hochschule für angewandte Wissenschaften in Braunschweig/Wolfsburg kam in der  Untersuchung zu dem Ergebnis, dass durch das Pferd knapp 600.000 Euro in Baunatal umgesetzt werden. In diesem Betrag sind nicht nur die Kosten für die Pferdehaltung enthalten, sondern auch alle Ausgaben, die Reiter aus Nachbargemeinden tätigen, deren Pferde in Baunatal stehen (Tanken, Einkaufen, Gastronomie usw.). Wegen der zu befürchtenden wirtschaftlichen Konsequenzen hatten bereits die Industrie- und Handelskammern und der Bund der Steuerzahler die Kommunalpolitiker vor der Einführung der Pferdesteuer gewarnt.

Hessischer Verwaltungsgerichtshof entschied zugunsten der Stadt Bad Sooden-Allendorf

Pferdesteuer-Urteil: FN kämpft weiter

Warendorf (fn-press). Der Hessische Gerichtshof in Kassel kam zu dem Ergebnis, dass die Satzung der nordhessischen Stadt Bad Sooden-Allendorf zur Einführung der Pferdesteuer nicht gegen geltendes Recht verstößt. Gestern gab das Gericht bekannt, dass die Anträge von zehn Pferdehaltern in einem sogenannten Normenkontrollverfahren abgelehnt wurden.

Zehn Pferdehalter (Reitverein, Pferdebetrieb, Turnier- und Freizeitreiter, Besitzer eines Therapie-, Holzrücke- und Gnadenbrotpferdes sowie ein Züchter) aus Bad Sooden-Allendorf hatten gemeinschaftlich mit Unterstützung der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN) den Hessischen Verwaltungsgerichtshof angerufen, um die Rechtmäßigkeit der Satzung zur Einführung der Pferdesteuer in ihrer Stadt überprüfen zu lassen. Vor genau zwei Jahren hatte Bad Sooden-Allendorf diese Satzung beschlossen, die Steuerbescheide in Höhe von 200 Euro pro Pferd und Jahr aber bis zum Gerichtsurteil ausgesetzt.

Der Hessische Gerichtshof hält die Pferdesteuer grundsätzlich für gesetzeskonform. Allerdings werden all jene Pferdehalter von der Steuer ausgenommen, deren Pferde „nachweislich zum Haupterwerb im Rahmen der Berufsausübung“ eingesetzt werden. Steuerpflichtig hingegen ist „das Halten und Benutzen von Pferden zur Freizeitgestaltung“, so der Satzungstext. Auch wer „ein Pferd gegen Entgelt zur Benutzung durch einen Dritten“ hält, muss die Abgabe entrichten. Damit sind Schulpferde für den Reitunterricht im Verein oder Pferdebetrieb erfasst.

Mit großer Enttäuschung reagierte die Deutsche Reiterliche Vereinigung auf die Entscheidung des Hessischen Gerichtshofs. Generalsekretär Soenke Lauterbach erklärte: „Wir hatten darauf gehofft, dass das Gericht den Argumenten gegen die Pferdesteuer folgt. Leider ist dies nicht der Fall. Wir geben den Kampf gegen die Steuer aber nicht auf und werden weiter mit allen Mitteln versuchen, die Kommunalpolitik von der Unsinnigkeit dieser Abgabe zu überzeugen.“ Nun gelte es, die Ausführungen des Gerichts detailliert auszuwerten und über den konkreten Fall in Bad Sooden-Allendorf hinaus Schlüsse für weitere Strategien zu ziehen, so Lauterbach. Die FN wird weitere Rechtsmittel prüfen.